Strom Vertrieb

Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Strom

“Haushaltskunden” im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetz sind Letzverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den, einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigen, Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Wenn Sie in unserem Grundversorgungsgebiet keinen anderweitigen Stromliefervertrag abgeschlossen haben, beliefern wir Sie sicher, zuverlässig und sogar formlos mit Strom. Als Ihr örtlicher Grundversorger haben wir Sie im Rahmen der Grundversorgungspflicht zu den Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung (Strom GVV) mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz zu versorgen.