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Strompreise steigen zum 1. März 2024

18. Jan 2024 | Allgemein

Kurzfristige Entscheidung der Bundesregierung zur Streichung der Zuschüsse von 5,5 Milliarden Euro für Übertragungsnetzbetreiber bedingt Neukalkulation der Netzentgelte.

Um die Kunden zu entlasten, wollte die Bundesregierung den Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2024 einen Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro für die Netzkosten zahlen, damit die Netzentgelte für die Kunden nicht so stark steigen. Dieser Zuschuss sollte mit Mitteln aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) erfolgen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 2023 hat jedoch zur Folge, dass unter anderem die Nutzung der dem WSF zugeführten Gelder bzw. deren Berücksichtigung für die Haushaltsplanung der kommenden Jahre nicht mehr möglich ist und die Haushaltsplanung des kommenden Jahres neu im Bundestag diskutiert wird. Durch die kurzfristige Entscheidung der Bundesregierung, die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber nicht mit 5,5 Milliarden Euro im Jahr 2024 zu bezuschussen, mussten die Übertragungsnetzbetreiber die Netzentgelte neu kalkulieren und veröffentlichen. Zudem hat der Entfall des Zuschusses die Anhebung der Umlage nach §19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) um 0,24 ct/kWh auf 0,643 ct/kWh für das Jahr 2024 zur Folge. Der Preisanstieg muss dann auch in die Kalkulation der Netzentgelte der Verteilnetzbetreiber und in die Kalkulation der Strompreise übernommen werden. Es handelt sich um einen staatlich regulierten Teil des Strompreises. Lieferanten, wie ihre Stadtwerke Bad Rodach, haben keinen Einfluss auf die Höhe der Netzentgelte sowie die gesetzlichen Abgaben, Umlagen und Steuern.

Alle betroffenen Kunden werden separat schriftlich über die Strompreiserhöhung informiert. Die neuen Preise finden Sie unter der Rubrik „Strom Vertrieb“ auf unserer Internetseite.

Der monatliche Abschlagsbetrag für das Kalenderjahr 2024 wird entsprechend der Strompreiserhöhung angepasst und Ihnen in der Jahresverbrauchsabrechnung Anfang Februar 2024 mitgeteilt. Sofern Sie uns Ihren Zählerstand zum 29.02.2024 mitteilen, werden wir diesen in der Jahresabrechnung berücksichtigen. Andernfalls erfolgt eine zeitanteilige Verbrauchsabgrenzung.

Energiesparen ist immer sinnvoll, wer weniger Energie verbraucht, spart Geld, schont die Umwelt und trägt zur Versorgungssicherheit bei. Auch finden Sie auf unserer Internetseite weitere Informationen und Hinweise zum Energiesparen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne für weiterführende Beratungen und Informationen während unserer Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 09564/9239-0 oder auch persönlich zur Verfügung.

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18.01.2024